Ersatz der 6-stelligen MwSt.-Nummer durch die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)
Ab 1. Januar 2014 darf nur noch die neue UID-Nummer als MWST-Nummer verwendet werden.
Mehrwertsteuerpflichtige Einheiten sind nachArtikel 26 Absatz 2 Buchstabe a des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) verpflichtet, auf Rechnungen ihre Mehrwertsteuernummer anzugeben. Mit der Einführung der UID muss hinter der Nummer zwingend die Ergänzung «MWST» stehen.
Auf Rechnungen muss die «neue» MWST-Nummer künftig folgendermassen aussehen:
CHE-123.456.789 MWST
FÜR MÖGLICHE FRAGEN STEHT IHNEN IHR TREUHANDBÜRO ABAFIN TREUHAND AG AUS ZUG, GERNE ZUR VERFÜGUNG.
SIE KENNEN IHRE UID-NUMMER NICHT?
Über den nachfolgenden Link ist das ganz einfach.
http://www.estv.admin.ch/mwst/dienstleistungen/00229/00964/index.html?lang=de
Tragen Sie einfach den Namen Ihres Unternehmens im Suchfeld ein und klicken Sie auf „Suchen“, es wird eines oder mehrere Unternehmen, die dem Suchbegriff entsprechen, angezeigt. Falls das gesuchte Unternehmen fehlt, wiederholen Sie die Suche. Wenn man das gesuchte Unternehmen anklickt, werden Firma, UID und Handelsregister Nummer angezeigt. Die UID Nummer beginnt mit CHE- gefolgt von einer 9 stelligen Zahl. Als MWST-Nummer muss sie zwingend mit „MWST“ ergänzt werden.
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